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Private touristische Vermietung in Spanien – Meldepflicht Nationalpolizei im Jahre 2017

Seit dem Jahre 2003 und jetzt verstärkt durch den Terrorismus wurde im Jahre 2015 durch das Gesetz zur nationalen Sicherheit die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass nicht nur Hotels, sondern auch Apartments in Spanien, die privat touristisch vermietet werden, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Gäste, der Nationalpolizei via fax oder email die Gästedaten senden müssen.